Förderung aus Lottomitteln
Ein Gewinn für Brandenburg
Von jedem Euro LOTTO-Spieleinsatz werden grundsätzlich 20 Cent als Glücksspielabgabe an das Land abgeführt. Entsprechend einer Vorgabe des Sportförderungsgesetzes erhält der Sportbereich davon 36 Prozent, mindestens jedoch 15 Mio. Euro im Jahr. Den Ministerien stehen 2010 rd. 4,9 Mio. Euro für die Förderung sozialer, humanitärer, kultureller Zwecke, für Maßnahmen der Denkmalpflege und des Umweltschutzes sowie für sonstige im öffentlichen Interesse liegende gemeinnützige Zwecke zur Verfügung. Den Hauptteil dieser Lottomittel, erhalten die für Bildung und Jugend, Kultur, Soziales und Umwelt verantwortlichen Ressorts.
Wenn Sie eine Förderung aus Lottomitteln für ein Projekt beantragen wollen, können Sie sich an die Brandenburger Ministerien wenden. Dort hilft man Ihnen gern weiter.
Sie erreichen die einzelnen Ansprechpartner der Ministerien über die Zentrale der Landesregierung unter der Telefonnummer 0331/866-0.
Einige Projekte, die durch Lottomittel und Zweckerträge der GlücksSpirale unterstützt wurden, stellen wir Ihnen in der Broschüre "Förderprojekte, Ausgabe 2009" vor.
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