Spielen mit Verantwortung

 

Glücksspiele, zu denen auch das Lottospiel und verwandte Produkte gehören, sind ein beliebtes Freizeitvergnügen, können aber auch zu einer Leidenschaft mit schwerwiegenden psychischen und sozialen Konsequenzen werden.

Wenn das Spielverhalten unkontrollierbar und zur Ersatzhandlung für persönliche Probleme wird, ist die Spielsucht nicht mehr weit entfernt. Deshalb sensibilisiert Lotto Brandenburg für das Spielen mit Verantwortung.

Praevention

Prävention hat Priorität

Wir engagieren uns bereits seit dem Jahr 2005 aktiv für den Schutz gefährdeter und pathologischer Glücksspieler. In diesem Zusammenhang haben wir das an der Berliner Charité entwickelte Präventions- und Interventionsprogramm „Glücksspielsucht und Spielerschutz“ umgesetzt und arbeiten eng mit dem "Kompetenzzentrum Spielerschutz & Prävention" an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz zusammen.

Ziel des von uns angewandten Programms ist es, Kunden auf eine Gefährdung durch Glücksspielsucht aufmerksam zu machen, um den „schleichenden“ Übergang in ein unkontrolliertes Spielverhalten und seine negativen psychosozialen und gesundheitlichen Folgen zu vermeiden.

Wo hört der Spaß auf?

 

 

Wir haben unsere Ausrichtung und Aktivitäten zum "Spiel mit Verantwortung" im Responsible Gaming Framework zusammengefasst. 2019 erhielt Lotto Brandenburg erneut die Zertifizierung gemäß den Responsible Gaming Standards der European Lotteries.

Spieler­sperren und Kunden­kar­ten­pflicht

Glücksspiel bringt nicht nur die Chance auf Gewinne, sondern auch das Risiko der Verschuldung und der Spielsucht mit sich. Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst und bieten Hilfe an, um Glücksspielsucht zu verhindern und zu behandeln.
Dazu gehört, dass gefährdete Spielteilnehmer von der Lotterie- und Wettteilnahme ausgeschlossen werden können. Die Beantragung einer solchen Spielersperre erfolgt durch den Spieler selbst (Selbstsperre) oder durch Dritte, z. B. Angehörige und Freund (Fremdsperre). Das dazu benötigte Formular sowie einen Postident-Coupon können Sie hier herunterladen oder in unserer Zentrale in Potsdam abholen.

 

 

Für Sportwetten und die tägliche Lotterie KENO gilt zudem eine Kundenkartenpflicht. Bei Lotterien und Wetten, die häufiger als zweimal pro Woche stattfinden, kann ein erhöhtes Gefährdungspotential nicht ausgeschlossen werden. Deshalb verpflichtet uns der Glücksspielstaatsvertrag im Sinne des Spielerschutzes dazu, Kunden vor der Teilnahme an KENO und Wetten zu identifizieren, damit überprüft werden kann, ob ein Sperrvermerk vorliegt. Dafür stehen zwei Kundenkarten zur Auswahl, von denen Sie sich für eine entscheiden müssen:


die LOTTOCARD oder die IDENTCARD

 

Beide Karten dienen der einfachen Prüfung Ihrer Identität. Die LOTTOCARD bietet Ihnen darüber hinaus einige zusätzliche Services. Eine Kundenkarte erhalten Sie in jedem Lotto-Shop im Land Brandenburg kostenfrei zur sofortigen Nutzung.

Beratung und Hilfe

Anonyme Beratung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA)
Kostenfreies Infotelefon: + 49 800-1 372 700 (Mo.-Do. 10.00-22.00 Uhr, Fr.-So. 10.00-18.00 Uhr)
www.check-dein-spiel.de

Kompetenzzentrum Spielerschutz & Prävention, Klinik und Poliklinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Kostenfreies Telefon: +49 800-1 529 529 (Mo.-Fr. 12.00-17.00 Uhr)
www.spielsuchtpraevention.de

Die Brandenburgische Landesstelle für Suchtfragen e.V. informiert über die Website https://www.spielsucht-brandenburg.de/hilfe/beratungsstellen.html. Hier finden Betroffene u.a. Angebote in ihrer Region.

Telefonische Beratung zum Thema Glücksspielsucht gibt es bundesweit nicht nur auf Deutsch. Sprechen Sie Polnisch, Russisch oder Türkisch? Dann können Sie in Ihrer Muttersprache beraten werden.

www.check-dein-spiel.de/hilfe/fremdsprachige-telefon-beratung/

 

Weitere bundesweite Hilfsangebote finden Sie unter
www.buwei.de

Jugend- und Spielerschutz

Minderjährige stellen eine sensible Risikogruppe bei Glücksspielen dar, deshalb ist die Teilnahme von unter 18-Jährigen an Lotterien und Wetten gesetzlich verboten. Diese Regelung setzen wir mit Nachdruck durch. Konkret heißt das: keine Annahme von Spielaufträgen, kein Verkauf von Losen und keine Gewinnauszahlung an Personen unter 18 Jahren.

 

Bei unseren Partnern, den Lottoshops, kontrollieren wir die strikte Einhaltung des Jugendschutzes unter anderem durch Testkäufe und verhängen bei Verstößen Sanktionen bis hin zur Vertragskündigung. Damit auch beim Spiel über unser Internetportal der Jugendschutz gewährleistet bleibt, sorgt Lotto Brandenburg mit einem Identifizierungs- und Authentifizierungsverfahren dafür, dass Minderjährige auch in der digitalen Welt konsequent vom Spielen ausgeschlossen werden.

Ihr Ansprechpartner:

Klaus Müller-Deisting

Beauftragter für den Jugend-, Spieler- und Datenschutz

Zentrale: +49 331 6456-0

E-Mail
Ansprechpartner