Was sind Lottomittel?
Lottomittel sind eine finanzielle Unterstützung vom Land für gemeinnützige Projekte, Vereine oder Initiativen. Denn das staatliche Lottospiel ist mit einem gesetzlich verankerten Beitrag zum Gemeinwohl im Land Brandenburg verbunden (siehe auch: Lottoprinzip) – und das kommt vielen zugute, die sich in unserem Bundesland engagieren!
Ob soziale, humanitäre oder kulturelle Institutionen, Maßnahmen der Denkmalpflege und des Umweltschutzes oder sonstige im öffentlichen Interesse liegende gemeinnützige Projekte: hierfür können Lottomittel beantragt werden.
Wie genau funktioniert das?
Die Landesregierung verteilt die Lottomittel im Landeshaushalt auf die einzelnen Ministerien. Diese entscheiden dann eigenständig über die Vergabe dieser Gelder. Um für ein Projekt, das Ihnen am Herzen liegt, eine Förderung aus Lottomitteln zu beantragen, können Sie sich direkt an die jeweiligen Ministerien wenden. Sie entscheiden dabei zunächst selbst, welches Ministerium für Ihr Anliegen infrage kommt und wenden sich dann im ersten Schritt dorthin. Es besteht auch die Möglichkeit mehrere Ministerien anzusprechen.
Hier sehen Sie alle Ministerien in der Übersicht:
Staatskanzlei/Ministerpräsident
Ministerium des Innern und für Kommunales
Ministerium der Justiz
Ministerium der Finanzen und für Europa
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
Den Ministerien standen 2021 rd. 4,8 Millionen Euro für die Förderung von Projekten zur Verfügung. Den Hauptteil dieser Lottomittel erhalten die für Kultur, Soziales, Verbraucherschutz, Bildung, Umwelt und Klimaschutz verantwortlichen Ressorts.
Einige Ministerien haben den Antrag zu Lottomitteln auch auf ihrer Website hinterlegt und geben dort hilfreiche Informationen zum Thema.
Zum Beispiel veröffentlichen das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz und das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz Hinweise und Antragsunterlagen.
Wer kann die Förderung beantragen?
Anträge können in der Regel juristische Personen des privaten Rechts stellen - soweit sie gemeinnützig sind.
Außerdem können juristische Personen des öffentlichen Rechts außerhalb der Landesverwaltung (z. B. Kommunen) eine Förderung aus Lottomitteln beantragen.
Schauen Sie auch auf unserer Seite „Lotto fördert“ vorbei und lassen Sie sich von den vielfältigen Lottomittelprojekten inspirieren! Am Ende der Seite finden Sie auch unsere Jahresübersichten mit ausgewählten Förderprojekten eines jeden Ministeriums und weiterer Mittelempfänger.